Anschluß Jungholz an das bayerische Zoll- und indirekte Steuersystem (Deutschland)
RGBl. Nr. 78/1868
Vertrag - Deutschland
Artikel 5
01.06.1868
39/04 Zollabkommen
Die bisher in dem Zollausschlusse Jungholz geltenden Bestimmungen über die Ausübung der für den Staatsschatz in den k. k. Staaten rücksichtlich der Monopolsgegenstände vorbehaltenen ausschließenden Verfügung sollen von dem im Artikel 4 bezeichneten Zeitpuncte an außer Wirksamkeit treten.
Zeitpunkt, Zollsystem
01.09.2022
10003727
NOR12041235
N3186852375L