Anschluß Jungholz an das bayerische Zoll- und indirekte Steuersystem (Deutschland)
RGBl. Nr. 78/1868
Vertrag - Deutschland
Artikel eins,
01.06.1868
39/04 Zollabkommen
Die zur Grafschaft Tirol gehörige Gemeinde Jungholz wird, ungeschadet der landesherrlichen Hoheitsrechte Seiner kaiserlich-königlichen Apostolischen Majestät, an das Zollsystem Bayerns, wie solches auf Grund der in Folge der Zollvereinsverträge bisher erlassenen Gesetze, Tarife und Verordnungen dermalen besteht, oder auf dem gesetzlichen Wege künftig abgeändert werden möchte, angeschlossen. Die Zollgränze an dem anzuschließenden Gebietstheile soll durch beiderseits zu ernennende Commissarien festgestellt werden.
Zollgrenze, Gebietsteil, Kommission, Zollsystem
01.09.2022
10003727
NOR12041231
N3186852371L