Absatz eins,Tritt der Verbraucher nach Paragraph 5 e, von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurück, bei dem das Entgelt für die Ware oder Dienstleistung ganz oder teilweise durch einen vom Unternehmer oder in wirtschaftlicher Einheit von einem Dritten (Paragraph 18,) gewährten Kredit finanziert wird, so gilt der Rücktritt auch für den Kreditvertrag.