Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (Paragraph 5 e, Absatz 2, erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,
Konsumentenschutzgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 1999,
Paragraph 5 f
01.06.2000
30.04.2011
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über