Absatz eins,Der Verbraucher muß rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über folgende Informationen verfügen:
- Ziffer einsName (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers,
- Ziffer 2die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,
- Ziffer 3den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern,
- Ziffer 4allfällige Lieferkosten,
- Ziffer 5die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
- Ziffer 6das Bestehen eines Rücktrittsrechts, außer in den Fällen des Paragraph 5 f,,
- Ziffer 7die Kosten für den Einsatz des Fernkommunikationsmittels, sofern sie nicht nach dem Grundtarif berechnet werden,
- Ziffer 8die Gültigkeitsdauer des Angebots oder des Preises sowie
- Ziffer 9die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat.