Unternehmern beziehungsweise Verbänden in der Höhe von 50 000 S bis 500 000 S, wenn sie
- Litera adie Anzeigepflicht nach Paragraph 30 b, verletzen,
- Litera bin einer Anzeige nach Paragraph 30 b, unrichtige oder unvollständige Angaben machen,
- Litera ceine unverbindliche Verbandsempfehlung entgegen dem Paragraph 32, hinausgeben,
- Litera ddem Auftrag zum Widerruf einer unverbindlichen Verbandsempfehlung nicht nachkommen,
- Litera eeiner Entscheidung des Kartellgerichts nach Paragraph 42 e, Absatz 3, nicht nachkommen,
- Litera feinem Auftrag des Kartellgerichts nach Paragraph 118, Absatz 2, nicht nachkommen,
- Litera geine Empfehlung entgegen einer Verordnung nach Paragraph 127, hinausgeben;