Absatz eins,Jedermann kann die Löschung einer seit mindestens fünf Jahren im Inland registrierten oder gemäß Paragraph 2, Absatz 2, in Österreich Schutz genießenden Marke begehren, soweit diese für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Tag der Antragstellung im Inland weder vom Markeninhaber noch mit dessen Zustimmung von einem Dritten ernsthaft kennzeichenmäßig benutzt (Paragraph 10 a,) wurde, es sei denn, daß der Markeninhaber die Nichtbenutzung rechtfertigen kann.