Kurztitel

2. Formblatt-V

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 207 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

01.07.1999

Außerkrafttretensdatum

14.05.2001

Text

                                                            Anlage 3

                      Offenzulegender Anhang *1), *2)

     Firmenbuchnummer     Firmenbuchgericht     Beginn und Ende des

                                                  Geschäftsjahres

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Firma:

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  1. Ziffer eins
    Angabe, wenn die einmal gewählte Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz, nicht beibehalten wurde (Paragraph 223, Absatz eins, HGB):
    • Strichaufzählung
      Begründung dafür:
  2. Ziffer 2
    Angabe und Erläuterung, wenn Vorjahresbeträge nicht vergleichbar sind oder der Vorjahresbetrag angepasst wurde (Paragraph 223, Absatz 2, HGB):
  3. Ziffer 3
    Abweichung auf Grund der für einen Geschäftszweig vorgeschriebenen Gliederung (Paragraph 223, Absatz 3, HGB):
    • Strichaufzählung
      Begründung dafür:
  4. Ziffer 4
    Zugehörigkeit eines Postens der Bilanz auch zu (einem) anderen Posten, falls dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist (Paragraph 223, Absatz 5, HGB):
  5. Ziffer 5
    Bei Ausweis eines „negativen Eigenkapitals'': Erläuterung, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt (Paragraph 225, Absatz eins, HGB):
  6. Ziffer 6
    Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Paragraph 236, Ziffer eins,):
    • Strichaufzählung
      Begründung dafür:
    • Strichaufzählung
      Gesonderte Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
  7. Ziffer 7
    Aktivierte Zinsen für Fremdkapital im Sinne des Paragraph 203, Absatz 4, HGB (Paragraph 236, Ziffer 2, HGB):
  8. Ziffer 8
    Aktivierte Verwaltungs- und Vertriebskosten im Sinne des Paragraph 206, Absatz 3, HGB (Paragraph 236, Ziffer 4, HGB)
    • Strichaufzählung
      im Geschäftsjahr:
    • Strichaufzählung
      insgesamt über die Herstellungskosten hinaus:
  9. Ziffer 9
    Jeweils zusammengefasst für alle Posten der Verbindlichkeiten (Paragraph 237, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 242, Absatz 2, HGB)
    • Strichaufzählung
      Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:
    • Strichaufzählung
      Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
    • Strichaufzählung
      Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, für die dingliche Sicherheiten bestellt sind:
    • Strichaufzählung
      Art und Form dieser Sicherheiten:
  10. Ziffer 10
    Grundlagen für die Umrechnung von Posten, die auf fremde Währung lauten (lauteten), in Schilling oder in Euro (Paragraph 237, Ziffer 2, HGB):
  11. Ziffer 11
    Aufgliederung und Erläuterung der gemäß Paragraph 199, HGB ausgewiesenen Haftungsverhältnisse (Paragraph 237, Ziffer 3, HGB); Betrag insgesamt:
    • Strichaufzählung
      davon Haftungen gegenüber verbundenen Unternehmen:
    • Strichaufzählung
      davon Pfandrechte:
    • Strichaufzählung
      davon sonstige dingliche Sicherheiten:
  12. Ziffer 12
    In der Bilanz nicht gesondert ausgewiesener Betrag der Einlagen von stillen Gesellschaftern (Paragraph 237, Ziffer 10, HGB):
  13. Ziffer 13
    Name und Sitz des Mutterunternehmens der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, und ihres Mutterunternehmens, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie im Fall der Offenlegung der von diesen Mutterunternehmen aufgestellten Konzernabschlüssen der Ort, wo diese erhältlich sind (Paragraph 237, Ziffer 12, HGB):
  14. Ziffer 14
    Name und Sitz anderer Unternehmen, von denen das Unternehmen oder für dessen Rechnung eine andere Person mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt, sowie
    • Strichaufzählung
      Höhe des Anteils am Kapital,
    • Strichaufzählung
      das Eigenkapital
    • Strichaufzählung
      und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt (Paragraph 238, Ziffer 2, HGB):
  15. Ziffer 15
    Name, Sitz und Rechtsform von Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Gesellschaft ist (Paragraph 238, Ziffer 2, HGB):
  16. Ziffer 16
    Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres (Paragraph 239, Absatz eins, Ziffer eins, HGB):
    insgesamt:
    davon Arbeiter:
    davon Angestellte:
  17. Ziffer 17
    Vorschüsse, Kredite und eingegangene Haftungsverhältnisse (Paragraph 239, Absatz eins, Ziffer 2, HGB) an bzw. für
    1. Litera a
      Geschäftsführer
      Betrag der Vorschüsse/Kredite:
      Zinsen dafür:
      wesentliche Bedingungen:
      im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge:
      zugunsten der Geschäftsführer eingegangene
      Haftungsverhältnisse:
    2. Litera b
      Aufsichtsratsmitglieder
      Betrag der Vorschüsse/Kredite:
      Zinsen dafür:
      wesentliche Bedingungen:
      im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge:
      zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eingegangene
      Haftungsverhältnisse:
  18. Ziffer 18
    Mitglieder (Familienname und Vorname, Paragraph 239, Absatz 2, HGB) der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats:
    • Strichaufzählung
      Geschäftsführer:
    • Strichaufzählung
      Aufsichtsrat:
  19. Ziffer 19
    Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens und des Postens „Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes'' (Anlagenspiegel, Paragraph 226, Absatz eins, HGB):
    (gegebenenfalls anheften)
  20. Ziffer 20
    Zuweisung zu und Auflösung von Bewertungsreserven, entsprechend den Posten des Anlagevermögens (Bewertungsreservenspiegel, Paragraph 230, Absatz 2, HGB):
    (gegebenenfalls anheften)
  21. Ziffer 21
    Zusätzlich erforderliche Angaben zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens (Paragraphen 222, Absatz 2 und 236 erster Satz HGB):
  22. Ziffer 22
    Wurden Angaben gemäß Paragraph 238, Ziffer 2, HGB unterlassen, weil sie geeignet sind, dem Unternehmen oder dem anderen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen (Paragraph 241, Absatz 2, letzter Satz HGB)?
  23. Ziffer 23
    Betrag der nicht eingeforderten ausstehenden Stammeinlagen (Paragraph 229, Absatz eins, HGB):

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Unterschrift des Geschäftsführers/

der Geschäftsführer in

vertretungsbefugter Anzahl *3)

.................................., am ...........................

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*1) Achtung: a) Besteht nach Paragraph 268, HGB Prüfungspflicht, so ist auch

der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über dessen Versagung oder Einschränkung offenzulegen.

  1. Litera b
    Reicht der Platz für die Angaben nicht aus, so ist erforderlichenfalls ein Beiblatt anzuheften.
*2) Das Nichtanführen eines Punktes dieses Anhangs gilt als Erklärung, dass die entsprechenden Angaben für die Gesellschaft nicht zutreffen.
*3) Basierend auf der Rechtsmeinung, dass die Vorlage durch die gesetzlichen Vertreter in vertretungsbefugter Anzahl ausreicht (siehe etwa Jabornegg, Kommentar zum HGB, RZ 4 zu Paragraph 277, mwN).