Kurztitel

Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 102 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

27.05.1999

Text

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Italien am 23. März 1999 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Griechenland und des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 167 aus 1998,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 72 aus 1999,) hinterlegt.