Kurztitel

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Kundmachungsorgan

JGS Nr. 946/1811 zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 164 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 566,

Inkrafttretensdatum

18.08.1999

Außerkrafttretensdatum

31.12.2016

Text

Ursachen der Unfähigkeit zu testiren:

1 Mangel der Besonnenheit;

Paragraph 566,

Wird bewiesen, daß die Erklärung in einem die hiefür erforderliche Besonnenheit ausschließenden Zustand, wie dem einer psychischen Krankheit, einer geistigen Behinderung oder der Trunkenheit, geschehen sei, so ist sie ungültig.