Wertpapierdienstleistungsunternehmen,
Wertpapieraufsichtsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 753 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 11 aus 1998,
Artikel eins, Paragraph 24
01.01.1998
30.04.1999
Aufsicht
Paragraph 24, (1) Die BWA hat die Einhaltung dieses Bundesgesetzes durch
BWG
zu überwachen und dabei auf das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Kapitalmarkt und auf die Interessen der Anleger Bedacht zu nehmen.