dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, im folgenden als „Übereinkommen von 1980“ bezeichnet, in der durch folgende Übereinkommen geänderten Fassung:
- Strichaufzählungdas am 10. April 1984 in Luxemburg unterzeichnete Übereinkommen über den Beitritt der Griechischen Republik zu dem Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, im folgenden als „Übereinkommen von 1984“ bezeichnet;
- Strichaufzählungdas am 18. Mai 1992 in Funchal unterzeichnete Übereinkommen über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu dem Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, im folgenden als „Übereinkommen von 1992“ bezeichnet;