Kurztitel

Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie Erstes und Zweites Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 166 aus 1998,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.12.1998

Index

29/02 Internationales Privatrecht

Text

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Die Republik Österreich, die Republik Finnland und das Königreich Schweden treten bei:

  1. Litera a
    dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, im folgenden als „Übereinkommen von 1980“ bezeichnet, in der durch folgende Übereinkommen geänderten Fassung:
    • Strichaufzählung
      das am 10. April 1984 in Luxemburg unterzeichnete Übereinkommen über den Beitritt der Griechischen Republik zu dem Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, im folgenden als „Übereinkommen von 1984“ bezeichnet;
    • Strichaufzählung
      das am 18. Mai 1992 in Funchal unterzeichnete Übereinkommen über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu dem Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, im folgenden als „Übereinkommen von 1992“ bezeichnet;
  2. Litera b
    dem am 19. Dezember 1988 unterzeichneten Ersten Protokoll betreffend die Auslegung des Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, im folgenden als „Erstes Protokoll von 1988“ bezeichnet;
  3. Litera c
    dem am 19. Dezember 1988 unterzeichneten Zweiten Protokoll zur Übertragung bestimmter Zuständigkeiten für die Auslegung des Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht auf den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im folgenden als „Zweites Protokoll von 1988“ bezeichnet.

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2024

Gesetzesnummer

10003611

Dokumentnummer

NOR12040198

alte Dokumentnummer

N2199812773O