Absatz 2,Die Neufassung des Paragraph 35 und die Aufhebung der Paragraphen 36 bis 45 treten mit dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht für die Republik Österreich in Kraft tritt, und sind auf Verträge anzuwenden, die nach diesem Tag geschlossen worden sind.