Geltende bilaterale Verträge zw. Österreich und Tadschikistan
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 1998,
Artikel eins
13.01.1998
Auf Grund einer einvernehmlichen Prüfung des bilateralen Vertragsbestandes zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan durch die zuständigen Stellen beider Staaten wurde festgestellt, daß auf der Grundlage der allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts die im folgenden angeführten bilateralen Verträge zum 9. September 1991, dem Tag der Staatennachfolge der Republik Tadschikistan in das betreffende Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan in Kraft standen und seither von den zuständigen Behörden im Rahmen der Rechtsordnungen beider Länder angewendet werden: