Kurztitel

Gebührenanspruchsgesetz - Zuschlag zu den festen Beträgen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 1997,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1998

Text

Paragraph 2, (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

  1. Absatz 2,Sie ist auf alle Gebühren für eine Tätigkeit anzuwenden, die nach ihrem Inkrafttreten beendet worden ist.