Absatz 2,Sie ist auf alle Gebühren für eine Tätigkeit anzuwenden, die nach ihrem Inkrafttreten beendet worden ist.
Gebührenanspruchsgesetz - Zuschlag zu den festen Beträgen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 1997,
Paragraph 2
01.01.1998
Paragraph 2, (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.