Kurztitel

Gebührenanspruchsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 1997,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 44

Inkrafttretensdatum

01.01.1998

Außerkrafttretensdatum

31.12.2001

Beachte

Betragsanpassung durch römisch fünf

Text

Anthropologen

  § 44. Die Gebühr für Mühewaltung für die Untersuchung samt Befund

und Gutachten beträgt für jede untersuchte Person

   1. für eine morphologische Untersuchung .......... 1 036 S

   2. für eine mikroskopische Haaruntersuchung ......   223 S

   3. für die Geschmacksprüfung .....................   199 S

   4. für eine Untersuchung der Gaumenfalten ........   441 S

   5. für eine Untersuchung der Wirbelsäule ......... 1 015 S

   6. für eine Untersuchung der Nebenhöhlen ......... 1 015 S

   7. für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken

      zu daktyloskopischen Zwecken je Abdruck .......   179 S

   8. für eine biostatistische Berechnung der

      Vaterschaftsausschlußmöglichkeit oder der

      Vaterschaftswahrscheinlichkeit ................   551 S