Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 576/1973 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 149/1997Bundesgesetzblatt Nr. 576 aus 1973, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 1997,
Beachte
Betragsanpassung durch VBetragsanpassung durch römisch fünf
Anmerkung
1. Die hier angeführten Gebührenbeträge ergeben sich aufgrund der letzten Zuschlagsfestsetzung gem. § 35 durch BGBl. II Nr. 149/1997. Diese V ist am 1. Juli 1997 in Kraft getreten und auf Tätigkeiten der Notare anzuwenden, die nach dem 30. Juni 1997 bewirkt wurden.1. Die hier angeführten Gebührenbeträge ergeben sich aufgrund der letzten Zuschlagsfestsetzung gem. Paragraph 35, durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 1997,. Diese römisch fünf ist am 1. Juli 1997 in Kraft getreten und auf Tätigkeiten der Notare anzuwenden, die nach dem 30. Juni 1997 bewirkt wurden.
2. zur Bemessungsgrundlage vgl. § 52. zur Bemessungsgrundlage vergleiche Paragraph 5