Kurztitel

Unternehmensgesetzbuch

Kundmachungsorgan

dRGBl. S 219 aus 1897, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 304 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 224

Inkrafttretensdatum

01.07.1996

Außerkrafttretensdatum

19.07.2015

Beachte

Bezugszeitraum: Absatz 2 und 3 sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. 6. 1996 beginnen; vergleiche Artikel römisch siebzehn, Absatz 2, EU-GesRÄG, Bundesgesetzblatt Nr. 304 aus 1996,.

Text

DRITTER TITEL
Bilanz

Gliederung

Paragraph 224,

  1. Absatz eins,In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Absatz 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
  2. Absatz 2,Aktivseite:

    A. Anlagevermögen:

    römisch eins. Immaterielle Vermögensgegenstände:

    1. Ziffer eins
      Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
    2. Ziffer 2
      Geschäfts(Firmen)wert;
    3. Ziffer 3
      geleistete Anzahlungen;

    römisch zwei. Sachanlagen:

    1. Ziffer eins
      Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;
    2. Ziffer 2
      technische Anlagen und Maschinen;
    3. Ziffer 3
      andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
    4. Ziffer 4
      geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;

römisch drei. Finanzanlagen:

  1. Ziffer eins
    Anteile an verbundenen Unternehmen;
  2. Ziffer 2
    Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
  3. Ziffer 3
    Beteiligungen;
  4. Ziffer 4
    Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  5. Ziffer 5
    Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
  6. Ziffer 6
    sonstige Ausleihungen.

B. Umlaufvermögen:

römisch eins. Vorräte:

  1. Ziffer eins
    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
  2. Ziffer 2
    unfertige Erzeugnisse;
  3. Ziffer 3
    fertige Erzeugnisse und Waren;
  4. Ziffer 4
    noch nicht abrechenbare Leistungen;
  5. Ziffer 5
    geleistete Anzahlungen;

römisch zwei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

  1. Ziffer eins
    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
  2. Ziffer 2
    Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
  3. Ziffer 3
    Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  4. Ziffer 4
    sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;

römisch drei. Wertpapiere und Anteile:

  1. Ziffer eins
    Anteile an verbundenen Unternehmen;
  2. Ziffer 2
    sonstige Wertpapiere und Anteile;

römisch vier. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.

C. Rechnungsabgrenzungsposten.

  1. Absatz 3,Passivseite:

A. Eigenkapital:

römisch eins. Nennkapital (Grund-, Stammkapital);

römisch zwei. Kapitalrücklagen:

  1. Ziffer eins
    gebundene;
  2. Ziffer 2
    nicht gebundene;

römisch drei. Gewinnrücklagen:

  1. Ziffer eins
    gesetzliche Rücklage;
  2. Ziffer 2
    satzungsmäßige Rücklagen;
  3. Ziffer 3
    andere Rücklagen (freie Rücklagen);

römisch vier. Bilanzgewinn (Bilanzverlust),

davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.

B. Unversteuerte Rücklagen:

  1. Ziffer eins
    Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen;
  2. Ziffer 2
    sonstige unversteuerte Rücklagen.

C. Rückstellungen:

  1. Ziffer eins
    Rückstellungen für Abfertigungen;
  2. Ziffer 2
    Rückstellungen für Pensionen;
  3. Ziffer 3
    Steuerrückstellungen;
  4. Ziffer 4
    sonstige Rückstellungen.

D. Verbindlichkeiten:

  1. Ziffer eins
    Anleihen, davon konvertibel;
  2. Ziffer 2
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
  3. Ziffer 3
    erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
  4. Ziffer 4
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
  5. Ziffer 5
    Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
  6. Ziffer 6
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
  7. Ziffer 7
    Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  8. Ziffer 8
    sonstige Verbindlichkeiten,
    davon aus Steuern,
    davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

E. Rechnungsabgrenzungsposten.