Absatz eins,Die Execution auf bewegliche körperliche Sachen erfolgt durch Pfändung und Verkauf derselben.
Exekutionsordnung
RGBl. Nr. 79 aus 1896, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 519 aus 1995,
Paragraph 249
01.10.1995
30.06.1996
Zweiter Titel.
Execution auf das bewegliche Vermögen.
Erste Abtheilung.
Execution auf körperliche Sachen.
Paragraph 249,