bei schriftlicher Übersetzung
- Litera afür jede volle Seite der Übersetzung ..... 157 S
- Litera bwenn das zu übersetzende Schriftstück inanderen als lateinischen oder deutschenSchriftzeichen geschrieben ist, für die Übersetzung andere als lateinische oderdeutsche Schriftzeichen zu verwenden sindoder wenn das zu übersetzende Schriftstückschwer lesbar ist, jeweils um 41 S mehrals die Grundgebühr
- Litera cwenn die Übersetzung wegen besonderersprachlicher oder fachlicherSchwierigkeiten einen erhöhtenZeitaufwand erfordert oder wenn die Übersetzung auf Anordnung des Gerichts inder Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr oder aneinem Samstag, Sonntag oder gesetzlichenFeiertag zu erfolgen hat, jeweils das Eineinhalbfache der Grundgebühr;