Endurtheile und andere in Streitsachen ergangene Urtheile, Beschlüsse und Bescheide der Civilgerichte, wenn ein weiterer Rechtszug dawider ausgeschlossen oder doch ein die Execution hemmendes Rechtsmittel nicht gewährt ist;
Exekutionsordnung
RGBl. Nr. 79 aus 1896, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1994,
Paragraph eins
01.01.1995
31.12.2004
Zu Ziffer 11 :, zum Bezugszeitraum vergleiche Artikel römisch zehn, Paragraph 2, Ziffer 18,,
Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1994,
Erster Theil.
Execution.
Erster Abschnitt.
Allgemeine Bestimmungen.
Erster Titel.
Execution aus inländischen Acten und Urkunden.
Executionstitel.
Paragraph eins,
Executionstitel im Sinne des gegenwärtigen Gesetzes sind die nachfolgenden im Geltungsgebiete dieses Gesetzes errichteten Acte und Urkunden: