Der Prospekt (Paragraph 7,) ist um die im Schema D enthaltenen Angaben zu ergänzen;
Kapitalmarktgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 625 aus 1991, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 210 aus 1994,
Paragraph 14
01.03.1994
31.12.2001
Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien liegen vor, wenn Wertpapiere oder Veranlagungen von Emittenten ausgegeben werden, die mit dem investierten Kapital direkt oder indirekt nach Zweck oder tatsächlicher Übung überwiegend Erträge aus der Überlassung oder Übertragung von Immobilien an Dritte erwirtschaften. Für solche Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien gelten die nachstehenden Bestimmungen zusätzlich und auch dann, wenn eine Zulassung zum amtlichen Handel an der Wiener Börse beantragt ist: