Absatz eins,Soweit in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen ist, ist den Mitgliedern des Stiftungsvorstands für ihre Tätigkeit eine mit ihren Aufgaben und mit der Lage der Privatstiftung in Einklang stehende Vergütung zu gewähren.
Privatstiftungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 694 aus 1993,
BG
Paragraph 19
01.09.1993
PSG
20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
09.10.2026
10003154
NOR12037025
N2199330446J