Absatz eins,Die Stiftungserklärung hat jedenfalls zu enthalten:
- Ziffer einsdie Widmung des Vermögens;
- Ziffer 2den Stiftungszweck;
- Ziffer 3die Bezeichnung des Begünstigten oder die Angabe einer Stelle, die den Begünstigten festzustellen hat; dies gilt nicht, soweit der Stiftungszweck auf Begünstigung der Allgemeinheit gerichtet ist;
- Ziffer 4den Namen und den Sitz der Privatstiftung;
- Ziffer 5den Namen sowie die für Zustellungen maßgebliche Anschrift des Stifters, bei natürlichen Personen das Geburtsdatum, bei Rechtsträgern, die im Firmenbuch eingetragen sind, die Firmenbuchnummer;
- Ziffer 6die Angabe, ob die Privatstiftung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit errichtet wird.