Absatz eins,Die an die Geschworenen zu richtenden Fragen sind so zu fassen, daß sie sich mit Ja oder Nein beantworten lassen.
Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 526 aus 1993,
Paragraph 317
01.01.1994