Kurztitel

Strafprozeßordnung 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 526 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 308

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Text

Paragraph 308,

  1. Absatz eins,Der Vorsitzende vernimmt hierauf den Angeklagten und leitet die Vorführung der Beweismittel unter Beobachtung der in den Paragraphen 245 bis 254 enthaltenen Anordnungen.
  2. Absatz 2,Das Recht der Fragestellung (Paragraph 249,) steht auch dem Ersatzrichter und den Geschworenen mit Einschluß der Ersatzgeschworenen zu.