Kurztitel

Strafprozeßordnung 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 526 aus 1993,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 42

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Abkürzung

StPO

Index

25/01 Strafprozess

Text

Paragraph 42,

  1. Absatz eins,Hat das Gericht die Beigebung eines Verteidigers beschlossen, so hat es den Ausschuß der nach dem Sitz des Gerichtes zuständigen Rechtsanwaltskammer zu benachrichtigen, damit der Ausschuß einen Rechtsanwalt zum Verteidiger bestelle. Dabei hat der Ausschuß Wünschen des Beschuldigten (Angeklagten) zur Auswahl der Person dieses Verteidigers im Einvernehmen mit dem namhaft gemachten Rechtsanwalt nach Möglichkeit zu entsprechen.
  2. Absatz 2,Wird über einen Beschuldigten, der noch nicht durch einen Verteidiger vertreten ist, die Untersuchungshaft verhängt und ist im Hinblick auf Paragraph 181, Absatz 2, Ziffer eins, eine Haftverhandlung durchzuführen, so ist dem Beschuldigten sogleich ein Pflichtverteidiger beizugeben. Dieser ist vom Ausschuß der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu bestellen, und zwar nach Möglichkeit aus einer Liste von Rechtsanwälten, die sich zur Übernahme solcher Verteidigungen bereiterklärt haben.
  3. Absatz 3,Solange sich der Beschuldigte in Haft befindet, hat ihn der Pflichtverteidiger, insbesondere bei der erwähnten Haftverhandlung und bei der Ausführung einer allfälligen Beschwerde gegen einen dort ergangenen Beschluß, zu vertreten. Danach hat ohne Verzug der nach Paragraph 41, Absatz 2, oder 3 bestellte Verteidiger einzuschreiten; bis dahin bleibt die Bestellung des Pflichtverteidigers aufrecht. Mit dem Einschreiten eines gewählten Verteidigers erlischt die Bestellung des Pflichtverteidigers jedenfalls.
  4. Absatz 4,In dringenden Fällen kann der Vorsteher des Gerichtes auch bei Gericht tätige, zum Richteramt befähigte Personen mit ihrer Zustimmung zu Verteidigern bestellen.

Schlagworte

Notverteidiger

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2025

Gesetzesnummer

10002326

Dokumentnummer

NOR12036838

alte Dokumentnummer

N2199329442J