auf Antrag, wenn einem solchen Kartell die Voraussetzungen für die Genehmigung (Paragraph 23,) fehlen; wenn das Kartellgericht den Antrag abweist, weil das Kartell die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt, hat es das Kartell, sofern es kein Bagatellkartell ist, zu genehmigen;