Auslandsunterhaltsgesetz - Australien
Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1992,
Artikel eins
11.07.1992
Die Gegenseitigkeit mit Australien ist im vollen Umfang (auch hinsichtlich der Vollstreckung vollstreckbarer gerichtlicher Entscheidungen oder sonstiger vollstreckbarer Schuldtitel) verbürgt.