Kurztitel

Auslandsunterhaltsgesetz - Australien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1992,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

11.07.1992

Text

Die Gegenseitigkeit mit Australien ist im vollen Umfang (auch hinsichtlich der Vollstreckung vollstreckbarer gerichtlicher Entscheidungen oder sonstiger vollstreckbarer Schuldtitel) verbürgt.