Absatz eins,Der Arzt, der eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchführt, hat
- Ziffer einsVor- und Familiennamen, gegebenenfalls auch Geschlechtsnamen
- Ziffer 2Geburtstag und -ort,
- Ziffer 3Staatsangehörigkeit und
- Ziffer 4Wohnort
der Frau, ihres Ehemannes oder Lebensgefährten sowie hievon getrennt eines Dritten, dessen Samen allenfalls verwendet wird, schriftlich aufzuzeichnen.