BGBl. Nr. 275/1992Bundesgesetzblatt Nr. 275 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum
01.07.1992
Außerkrafttretensdatum
30.12.2004
Text
Zulässigkeit
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft zulässig.
(2)Absatz 2,Sie ist ferner nur zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos gewesen oder aussichtslos sind.