Kurztitel

Gebührenanspruchsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 214 aus 1992,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 44

Inkrafttretensdatum

01.05.1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.1997

Beachte

Betragsanpassung durch römisch fünf

Text

Anthropologen

  § 44. Die Gebühr für Mühewaltung für die Untersuchung samt Befund

und Gutachten beträgt für jede untersuchte Person

  1. für eine morphologische Untersuchung ...................  912 S

  2. für eine mikroskopische Haaruntersuchung ...............  196 S

  3. für die Geschmacksprüfung ............................... 175 S

  4. für eine Untersuchung der Gaumenfalten .................  388 S

  5. für eine Untersuchung der Wirbelsäule ..................  894 S

  6. für eine Untersuchung der Nebenhöhlen ..................  894 S

  7. für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken zu

     daktyloskopischen Zwecken je Abdruck .................... 157 S

  8. für eine biostatische Berechnung der Vaterschaftsaus-

     schlußmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlich-

     keit .................................................... 485 S.