Litera b Im Fall des Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Vertrags oder dieser Durchführungsvorschriften einerseits und denen der Verwaltungsvorschriften andererseits gelten die ersteren.
Internationale Registrierung audiovisueller Werke
Bundesgesetzblatt Nr. 48 aus 1991,
Vertrag – Multilateral
Anlage eins /, 9
27.02.1991
29/06 Urheberrecht
Litera b Im Fall des Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Vertrags oder dieser Durchführungsvorschriften einerseits und denen der Verwaltungsvorschriften andererseits gelten die ersteren.
Litera b Die Versammlung kann dem Generaldirektor den Auftrag erteilen, die Verwaltungsvorschriften abzuändern, und der Generaldirektor hat diesen Auftrag zu erfüllen.
Litera b Jede Veröffentlichung hat das Datum des Inkrafttretens der veröffentlichten Bestimmungen genau anzugeben. Diese Zeitpunkte können für verschiedene Bestimmungen zwar verschieden sein, doch darf für keine Bestimmung ein Inkrafttretensdatum erklärt werden, das vor der Veröffentlichung im Amtsblatt liegt.
15.04.2026
10003003
NOR12035752
N2199114339J