Absatz eins,Wird eine Firma wegen Verlustes der Vollkaufmannseigenschaft ihres Inhabers im Firmenbuch gelöscht, so kann auf Antrag des Inhabers der Bekanntmachung der Grund der Löschung erwähnt werden.
Firmenbuchgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 10 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2005,
Paragraph 25
01.01.1991
31.12.2006