Firmenbuchgesetz
BGBl. Nr. 10/1991
BG
§ 3
01.01.1991
30.06.1993
FBG
21/01 Handelsrecht
Bei allen Rechtsträgern sind einzutragen:
1. | die Firmenbuchnummer; | |||||||||
2. | die Firma; | |||||||||
3. | die Rechtsform; | |||||||||
4. | der Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift; | |||||||||
5. | eine kurze Bezeichnung des Geschäftszweigs nach eigener Angabe; | |||||||||
6. | Zweigniederlassungen mit ihrem Ort, der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift und ihrer Firma, wenn sie von der Firma der Hauptniederlassung abweicht; | |||||||||
7. | der Tag der Feststellung der Satzung bzw. des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags; | |||||||||
8. | Name und Geburtsdatum des Einzelkaufmanns, bei anderen Rechtsträgern ihrer vertretungsbefugten Personen sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis; | |||||||||
9. | bei Prokuristen deren Name und Geburtsdatum sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis; | |||||||||
10. | Vereinbarungen nach den §§ 25 Abs. 2 und 28 Abs. 2 HGB; | |||||||||
11. | die Dauer des Unternehmens, wenn sie begrenzt ist; | |||||||||
12. | bei Abwicklung (Liquidation) Name und Geburtsdatum der Abwickler (Liquidatoren) sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis; | |||||||||
13. | die im Exekutions- und Insolvenzrecht zur Eintragung in das Firmenbuch vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen, deren Aufhebung und die Namen der gesetzlichen Vertreter; | |||||||||
14. | die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Konkurses mangels hinreichenden Vermögens; | |||||||||
15. | eine Rechtsnachfolge und ihr Rechtsgrund; | |||||||||
16. | sonstige Eintragungen, die gesetzlich vorgesehen sind. |
Exekutionsrecht
21.03.2018
10002997
NOR12035629
N2199113859J