Baurechtsgesetz
RGBl. Nr. 86 aus 1912, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 258 aus 1990,
Paragraph 6 a
01.07.1990
Einem Bauberechtigten kann von den anderen Bauberechtigten Wohnungseigentum eingeräumt werden (Baurechtswohnungseigentum). Das Wohnungseigentumsgesetz 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 417, in der jeweils geltenden Fassung gilt für das Baurechtswohnungseigentum sinngemäß.