Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
BGBl. Nr. 474/1990Bundesgesetzblatt Nr. 474 aus 1990,
§ 58Paragraph 58
01.01.1991
Gegen prozeßleitende Verfügungen ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig.