bei einem sonst in die Anstalt aufgenommenen, in seiner Bewegungsfreiheit nicht beschränkten Kranken Grund für die Annahme besteht, daß die Voraussetzungen der Unterbringung vorliegen, oder
Unterbringungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1990,
BG
Paragraph 11
01.01.1991
30.06.2010
UbG
20/03 Erwachsenenschutz
Der Paragraph 10, ist sinngemäß anzuwenden, wenn
02.07.2018
10002936
NOR12035189
N2199011276J