Absatz eins,Eine Person, der ein Sachwalter bestellt ist, dessen Wirkungskreis Willenserklärungen zur Unterbringung in einer Anstalt umfaßt, darf auf eigenes Verlangen nur untergebracht werden, wenn auch der Sachwalter zustimmt.
Unterbringungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1990,
BG
Paragraph 5
01.01.1991
30.06.2010
UbG
20/03 Erwachsenenschutz
02.07.2018
10002936
NOR12035183
N2199011270J