an einer psychischen Krankheit leidet und im Zusammenhang damit sein Leben oder seine Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet und
Unterbringungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1990,
BG
Paragraph 3
01.01.1991
30.06.2010
UbG
20/03 Erwachsenenschutz
In einer Anstalt darf nur untergebracht werden, wer
02.07.2018
10002936
NOR12035181
N2199011268J