Kurztitel

Übernahme des Internationalen Patentdokumentationszentrums in das Europäische Patentamt (Europäische Patentorganisation)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 671 aus 1990,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.01.1991

Text

Artikel 3

  1. Absatz eins,Mit Inkrafttreten dieses Abkommens errichtet die Organisation in Wien eine Dienststelle des Europäischen Patentamts.
  2. Absatz 2,Aufgabe der Dienststelle ist insbesondere die Erbringung von Diensten der in Artikel 2 bezeichneten "Art". Der Dienststelle können weitere Aufgaben des Europäischen Patentamts übertragen werden.
  3. Absatz 3,Zwischen der Republik Österreich und der Organisation wird ein Abkommen zur Ergänzung und Durchführung des Protokolls über Vorrechte und Befreiungen der Organisation sowie über den Sitz der Dienststelle geschlossen.
  4. Absatz 4,Die Republik Österreich unterstützt die Organisation bei der Beschaffung geeigneter Räumlichkeiten für die Dienststelle.