Absatz eins,Das im Eigentum der INPADOC, Internationales Patentdokumentationszentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachstehend Gesellschaft genannt) stehende Vermögen geht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge mit Inkrafttreten dieses Abkommens in das Eigentum der Organisation über. Demzufolge tritt die Organisation unbeschadet Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 4 in alle von der Gesellschaft abgeschlossenen Verträge, Abkommen und Vereinbarungen ein.