Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989
Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1989,
Artikel 39
01.08.1989
Der Jugendwohlfahrtsträger bedarf für Klagen auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung des Unterhalts sowie das erstinstanzliche Verfahren hierüber nicht der Vertretung durch einen Rechtsanwalt.