Kurztitel

Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1989,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 39

Inkrafttretensdatum

01.08.1989

Text

Artikel römisch 39
Vertretungsbefugnis der Jugendwohlfahrtsträger

Der Jugendwohlfahrtsträger bedarf für Klagen auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung des Unterhalts sowie das erstinstanzliche Verfahren hierüber nicht der Vertretung durch einen Rechtsanwalt.