Absatz eins,Eine Topographie weist Eigenart auf, wenn sie das Ergebnis der eigenen geistigen Arbeit ihres Schöpfers und in der Halbleitertechnik nicht alltäglich ist.
Halbleiterschutzgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 372 aus 1988,
BG
Paragraph 2
01.10.1988
HlSchG
26/04 Sonstiges Gewerblicher Rechtsschutz
Originalität
24.08.2017
10002876
NOR12034549
N2198817356R