das Verfahren vorläufig auf Probe eingestellt wird,
Jugendgerichtsgesetz 1988
Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1988,
Paragraph 22
01.01.1989
31.12.1999
Erweiterung des Anwendungsbereiches von Weisungen und Bewährungshilfe
Soweit dies notwendig oder zweckmäßig ist, um den Beschuldigten oder Verurteilten von strafbaren Handlungen abzuhalten, hat das Gericht ihm Weisungen (Paragraph 51, StGB) auch zu erteilen und einen Bewährungshelfer auch zu bestellen (Paragraph 52, StGB), wenn