Kurztitel

Kartellgesetz 1988

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 600 aus 1988,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 36

Inkrafttretensdatum

01.01.1989

Außerkrafttretensdatum

31.10.1993

Text

Verbot von Vergeltungsmaßnahmen

Paragraph 36, Verfahren nach dem Paragraph 35, dürfen vom Antragsgegner nicht zum Anlaß genommen werden, den durch den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung unmittelbar betroffenen Unternehmer von einer weiteren Belieferung oder Abnahme zu angemessenen Bedingungen auszuschließen; das Kartellgericht hat auf Antrag eine solche Verhaltensweise zu untersagen.