die Vereinbarung keine Verpflichtungen oder Bestimmungen enthält,
- Litera aausschließlich solche Waren abzusetzen oder solche Leistungen zu erbringen, die Gegenstand des Kartells sind,
- Litera bWaren oder Leistungen, die mit den vom Kartell erfaßten gleichartig oder ihnen ähnlich sind, nur unter bestimmten den Preis (Entgelt) oder die Menge betreffenden Einschränkungen abzusetzen oder zu erbringen,
- Litera cbei dem Absatz der Waren oder der Erbringung der Leistungen, die Gegenstand des Kartells sind, bestimmte Personen oder Personengruppen trotz ihrer Bereitwilligkeit, die vorgeschriebenen Bedingungen zu erfüllen, ganz oder teilweise auszuschließen; diese Bedingungen dürfen jedoch in den Anforderungen an die fachliche Befähigung nicht über bestehende Rechtsvorschriften hinausgehen,