Kurztitel

Kartellgesetz 1988

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 600 aus 1988,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1989

Außerkrafttretensdatum

31.10.1993

Text

römisch eins. ABSCHNITT

Allgemeine Bestimmungen

Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Paragraph eins, Für die Beurteilung eines Sachverhalts nach den Abschnitten römisch zwei und römisch fünf ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhalts maßgebend.