Europäisches Patentübereinkommen
Bundesgesetzblatt Nr. 583 aus 1986,
Artikel eins
30.10.1986
Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung
Staaten der Ratifikations-
bzw. Beitrittsurkunde
Griechenland 24. Juli 1986
Spanien 24. Juli 1986
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde haben die Staaten nachstehende Vorbehalte erklärt:
GRIECHENLAND:
„Jedoch bringen wir nach Artikel 167, Buchstabe a des Übereinkommens einen Vorbehalt lediglich in bezug auf Arzneimittel an.''
SPANIEN:
„Nach Artikel 167, Absatz 2 Buchstabe a sind europäische Patente, soweit sie Schutz für chemische Erzeugnisse als solche oder Arzneimittel als solche gewähren, in Spanien unwirksam.''