Kurztitel

Europäisches Patentübereinkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 583 aus 1986,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

30.10.1986

Text

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,) hinterlegt:

                                      Datum der Hinterlegung

Staaten                                 der Ratifikations-

                                      bzw. Beitrittsurkunde

Griechenland                             24. Juli 1986

Spanien                                  24. Juli 1986

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde haben die Staaten nachstehende Vorbehalte erklärt:

GRIECHENLAND:

„Jedoch bringen wir nach Artikel 167, Buchstabe a des Übereinkommens einen Vorbehalt lediglich in bezug auf Arzneimittel an.''

SPANIEN:

„Nach Artikel 167, Absatz 2 Buchstabe a sind europäische Patente, soweit sie Schutz für chemische Erzeugnisse als solche oder Arzneimittel als solche gewähren, in Spanien unwirksam.''