Absatz eins,Gegen eine nach sonstigen Verfahrensvorschriften wegen des Streitwertes nicht oder nur beschränkt anfechtbare Entscheidung des Rechtspflegers kann Vorstellung an den Richter erhoben werden.
Rechtspflegergesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1985,
Paragraph 12
01.01.1986